#coverstar
Die Klipp Frisör GmbH, Klippstraße 1, 4600 Thalheim bei Wels, veranstaltet ein Bewerbungsverfahren, in welchem ein Modell (weiblich oder männlich) für das September 2020-Cover der Kundenzeitschrift „Volumen“ gesucht wird. Unterstützt wird Klipp durch den Kooperationspartner Schwarzkopf Professional, Kärntner Ring 12, 1010 Wien.

Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt der Teilnahme (Upload des Fotos) das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben. Voraussetzung für die Bewerbung, die Teilnahme am Auswahlverfahren sowie für das Shooting ist die ausdrückliche Einwilligung des Bewerbers/der Bewerberin in diese Teilnahmebedingungen und sowie die Einwilligung gemäß Art 6 Abs 1 lit a DSGVO (siehe Datenschutzhinweise).

Das Bewerbungsverfahren verläuft in drei Phasen: Von 2.3.2020 bis 19.4.2020 können sich Interessierte auf www.klipp.at/coverstar bewerben. Die dabei upgeloadeten Fotos (eines pro Bewerber) werden auf dieser Website in der Zeit von 20.4.2020 bis 5.5.2020 veröffentlicht und können von jedermann gereiht werden. Die Fotos der zehn bestbewerteten Kandidaten werden einer fachkundigen Jury, bestehend aus Mitarbeitern der Veranstalter, vorgelegt und diese kürt dann das Covermodell für die September 2020 Ausgabe des Kundenmagazins „Volumen“. Das Shooting findet von 29.6.2020 bis 30.6.2020 in den Räumlichkeiten der Schwarzkopf Professional ASK Academy Wien, Kärntner Ring 12, 1010 Wien statt.

Die Teilnehmer/innen stimmen einer sichtbaren, typgerechten Veränderung im Rahmen dieses Shootings ausdrücklich zu und verpflichten sich im Zeitraum zwischen Bewerbung und Shooting bzw bis zur Verständigung, dass man im Bewerb ausgeschieden ist, keine auffälligen Veränderungen an ihren Aussehen (insbesondere Haare) vorzunehmen.

Die Gewinnerin/der Gewinner wird spätestens bis 21.5.2020 per E-Mail kontaktiert und hat binnen 2 Tagen per Mail die Annahme des Gewinns zu erklären. Sollte diese Annahme unterbleiben, wird die Veranstalterin eine/n Ersatzgewinner/in nominieren.

Die Gewinnerin/der Gewinner wird am 29.6.2020 und am 30.6.2020 am geplanten professionellen Fotoshooting teilnehmen.

Reisekosten in Höhe eines 2.Klasse Bahntickets werden von den Veranstaltern übernommen, ebenso Verpflegungskosten vor Ort. Soweit eine Übernachtung notwendig ist, wird der Veranstalter eine Unterkunft buchen und die Kosten übernehmen.

Ein Anspruch der Gewinnerin/des Gewinners auf Veröffentlichung von Bildmaterial, das ihre Person betrifft, besteht nicht.

Der Bewerber/die Bewerberin versichert ausdrücklich, Rechteinhaber/in für alle hochgeladenen Fotos zu sein. Er/Sie erklärt ausdrücklich, dass durch das Hochladen bzw Veröffentlichen der Fotos keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Bewerber/die Bewerberin hält die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung derartiger Rechte schad- und klaglos.

Hinsichtlich eventueller Schadenersatzsprüche wird eine Haftung der Veranstalter für entgangenen Gewinn, Verdienstausfall, vertane Urlaubszeit und Verlust und/oder Zerstörung persönlicher Gegenstände, etc nicht übernommen. Ebenso ist eine Haftung der Veranstalter für höhe Gewalt und daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.