Veröffentlicht am 30.06.2016
Wels/Thalheim. KLIPP Frisör bedankt sich bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Engagement und die erfolgreiche Arbeit und berücksichtigt auch weiterhin freiwillig gewährte Prämien bei Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
Der neue Kollektivvertrag für Friseure regelt unter §14 Sonderzahlungen, dass freiwillig gewährte Umsatzprämien bei Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration nicht mehr in das Entgelt einzubeziehen sind.
KLIPP Frisör hat sich gegen diese kollektivvertragliche Regelung entschieden.
Das Engagement und der Einsatz zahlen sich für KLIPP Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiter aus. Bei KLIPP erhalten alle Frisörinnen und Frisöre, sofern sie in den letzten drei Monaten mindestens zweimal eine Teamprämie und/oder Verkaufsprämie erhalten haben, den monatlichen Durchschnitt zusätzlich und freiwillig auch bei den Sonderzahlungen.
Für das Unternehmen bedeutet dies zusätzliche, jährliche Lohnkosten in der Höhe von EURO 300.000,-.
"KLIPP Frisör, das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens. Wenn es den Mitarbeitern gut geht und sie zufrieden sind, dann geht es auch dem Unternehmen gut. Für mich ist es daher selbstverständlich, die freiwillig gewährten Prämien bei den Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu berücksichtigen. Wir waren damals mit unserem Konzept Vorreiter in der Branche und werden es mit dieser Entscheidung wieder sein." Ewald Lanzl Firmengründer & Geschäftsführer KLIPP Frisör
Seit 1989 frisiert das oberösterreichische Familienunternehmen KLIPP Herrn und Frau Österreicher. Jährlich werden österreichweit 1,7 Millionen zufriedene Kundinnen und Kunden durch die über 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompetent beraten und verwöhnt. KLIPP Frisör ist Österreichs größter Frisördienstleister und Top-Arbeitgeber in der Branche.
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