Veröffentlicht am 22.06.2010
Wels/Thalheim. Gleichberechtigung. Österreichs größter Frisördienstleister übernimmt Vorreiterrolle in Sachen Gleichberechtigung und passt die Preise von Damen und Herren an. Ab sofort wird geschlechtsneutral verrechnet und ausschlaggebend für den Preis sind nur Art und Aufwand der Dienstleistung und die Haarlänge.
Im Jahr 1948 wurde aufgrund Bestrebungen von weiblicher Seite in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Diskriminierungsverbot hinsichtlich des Geschlechts festgeschrieben. In den folgenden Jahren erhielten Frauen in Österreich alle politischen Rechte und eroberten nach und nach so manche Männerbastion. Aber auch die Männer emanzipierten sich und sahen es als selbstverständlich an, in Karenz zu gehen und Kosmetika zu benutzen. Und obwohl sich seit 1948 viel in Sachen Gleichberechtigung getan hat, so hat es doch ganze 62 Jahre gedauert, bis Mann und Frau auch vor dem Frisör gleich sind!
Das Gleichbehandlungsgesetz der Jahre 2004 und 2008 besagt, dass aufgrund des Geschlechtes „niemand (…) beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, diskriminiert werden“ darf. Bezahlt eine Kundin aufgrund der Tatsache, dass sie einen „Damenhaarschnitt“ erhalten hat, mehr als ein männlicher Kunde mit derselben Haarlänge, so liegt laut Gleichbehandlungsgesetz eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes vor.
KLIPP – Unser Frisör hat sich dieses Gesetz zu Herzen genommen und räumt nun als größter österreichischer Frisör-Dienstleister als Erster mit dieser Ungerechtigkeit auf. „Wir sind Marktführer und wir wollen in unserer Branche Vorreiter sein und Vorbildfunktion erfüllen“, so Geschäftsführer Ewald Lanzl.
Die offensichtliche Diskriminierung von Frauen beim Frisörbesuch ist bei KLIPP daher seit Montag, 21. Juni 2010 Schnee von gestern! Denn in den österreichweit 180 KLIPP-Salons werden alle Menschen gleich behandelt und von nun an gelten sämtliche Preise sowohl für Damen als auch für Herren! Egal ob Kurzhaarschnitt oder Modehaarschnitt mit Komplett-Service, für den Preis ist einzig und allein die Haarlänge und der Aufwand entscheidend und nicht ob der Kunde weiblich oder männlich ist. Somit zahlt eine Dame mit einem klassischen Kurzhaarschnitt gleich viel wie ein Mann. Bei trendbewussten Herren und Damen mit etwas längerem Haar werden ebenfalls die gleichen Preise verrechnet.
Damit es in dieser Hinsicht für die Kunden und Kundinnen keine Unklarheiten gibt, ist bei KLIPP eine Preisbewusstmachung vor Behandlungsbeginn, seit jeher Bestandteil des KLIPP Konzepts, eine Selbstverständlichkeit. Für das österreichische Familienunternehmen KLIPP ist das ein großer Schritt weg von einer historisch gewachsenen, vorgeschriebenen Preisbindung und dem traditionellen Geschlechterdenken hin zu der Tatsache, dass eine bestimmte Leistung einen bestimmten Preis verlangt. „Von unseren Mitarbeiter verlangen wir hier ein umfassendes Umdenken“, weiß der Welser Firmenchef, dass die Umstellung sein Unternehmen vor eine große Herausforderung stellt. Aus diesem Grund werden die 1.000 Mitarbeiter auch hinsichtlich der Anwendungsrichtlinen gründlich eingeschult.
„Mit der Änderung der Preisliste vermeiden wir in Zukunft alle bisherigen Diskussionen, die zu Missstimmung und Beschwerden geführt haben und schaffen Platz für neue Dienstleistungsangebote“, ist der österreichische Marktführer überzeugt. Sollte der/die eine oder andere Kunde/-in Fragen zu diesem Thema haben, so kann man sich unter der Nummer 07242/65755 oder per Mail an gleichbehandlung@klipp.co.at jederzeit an die neu eingerichtete Ombudsstelle wenden. Weitere Informationen und die aktuellen Preise finden Sie auf der KLIPP-Homepage www.klipp.at.
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